Was kann man leasen?
Das Leasing-Objekt ist Gegenstand des Leasing-Vertrages. Die wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein Wirtschaftsgut ein Leasing-Objekt sein kann, ist dessen Fungibilität. Dies bedeutet eine Eigenschaft zu haben, die es gewährleistet, dass ein Gut leicht austauschbar ist – also wie leicht man eine Investition in einer andere umwandeln kann. Sprich, je spezifischer dann ein Investitionsgut ist (z.B. eine Immobilie oder eine Maschine) desto schwieriger wird es diese wieder zu verkaufen oder zu ändern.
Als Hauptkategorien von Leasing-Objekten unterscheidet man Mobilien-, Immobilien- sowie immaterielle Wirtschaftsgüter.
Leasing von Mobilien – dies sind alle „beweglichen“ Gegenstände wie zum Beispiel Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe etc. Das umfasst demzufolge alle Gegenstände, die nicht Bestandteil eines Grundstücks oder ein Grundstück selbst sind.
Leasing von Immobilien – dies sind alle nicht-beweglichen Gegenstände, wie Grundstücke, Liegenschaften, Wohnungen, Häuser, Anwesen und auf den Grundstücken befindliche Gebäude.