Anfangsbuchstabe W
Mit den Widerrufsrecht hat man die Möglichkeit als Vertragspartner aus einem laufenden Vertrag sich zu lösen. Das Widerrufsrecht ist im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, verankert. Dies zum Schute des Verbrauchers. Das Widerrufsrecht ist eine Ausnahme, den normalweise sind Verträge bindend. Zum Widerrufen hat man in der Regel eine bestimmte Widerrufsfrist.
Jeder Verbraucher hat in der Widerrufsfrist die Möglichkeit, die Ware zu widerrufen (Widerspruchsrecht). Der Verbraucher kann auf zwei Arten widerrufen. Zu einem durch einem in Textform verfassten Brief oder durch Rücksendung der Ware. Diese Widerrufe bedürfen keiner Begründung (§335 BGB).
Die Winterklausel kann auch als Saisonklauseln eingesetzt werden. Erworbene Gegenstände können während dieser Zeit durch eine kleinere Leasing Rate weiterhin abbezahlt werden oder man setzt die Leasing Raten für diese Zeit aus. Diese Klausel sollte man vor einem Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Leasinggeber absprechen und vereinbaren. Die ausgesetzten bzw. verringerte Leasing Ratten in der Winterklausel müssen mit den anderen verbleibenden Monaten ausgeglichen werden. Die fehlenden Raten werden somit auf die anderen Raten hochgerechnet.
Wirtschaftliches Eigentum - darunter versteht man, dass der Leasinggeber den Gegenstand besitzt, da dieser ihn vorerst zur Verfügung stellt. Es ist jedoch zu unterscheiden, dass der Leasinggeber nur juristisch der Eigentümer ist, den beim Finanzierungsleasing kann der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut abschreiben.
Seit Januar 2008 zählt der geringwertige Wirtschaftsgut, kurz GWG, zu einem Wirtschaftsgut. Dies kann im deutschen EStG, auch Einkommensteuergesetzes genannt, nachgelesen werden. Das geringwertige Wirtschaftsgut gehört zu Anlagevermögen und ist beweglich sowie selbständig nutzbar. Geringwertige Wirtschaftsgüter dürfen nicht über 150€ betragen.