Anfangsbuchstabe V
Der Veräußerungserlös steht grundsätzlich dem Leasinggeber zu, allerdings können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, wenn sich der Leasingnehmer zu einem Folgevertrag entscheidet, nachdem der momentane Vertag abgelaufen ist. Dabei hat der Leasingnehmer gesetzlich einen Maximalanspruch von 75% des Veräußerungserlöses, der die Restamortisation übersteigt.
Wenn sich der Verbraucher überschuldet, wird ein Verbraucherinsolvenzverfahren in die Wege geleitet (auch Privatinsolvenz). Dieses gibt dem Verschuldeten dann die Möglichkeit zur Restschuldbefreiung. Die nötige Vorraussetzung ist demnach die bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKG) soll den Verbraucher vor Kreditaufnahme und sonstigen finanziellen Hilfen schützen. Dies passiert vor allem beim Vertragsabschluss oder bei Zahlungsverzug bzw. bei der Abwicklung notleidend gewordener Engagements.
Das Hauptziel des Vergleichs- bzw. Konkursverfahren ist vor einer Massenarmut zu schützen und möglichst viele Insolvenzfälle in einem geordneten Verfahren abzuwickeln.
Im Rahmen einer Vergleichsrechnung sollte man vor der Investitionsentscheidung zwischen Leasing und Kauf abwägen. Stehen jedoch eine betriebliche und wirtschaftlich orientierte Nutzung im Vordergrund, obliegt meist die Leasinginvestition. Aufgrund der mannigfaltigen Vorteile des Leasings wird daher dies dem beispielsweise Kreditkauf vorgezogen. Dennoch ist die Vergleichsrechnung schon allein unter kaufmännischer Vorsicht und Abwägung zu empfehlen und durchzuführen.
Falls der Leasinggeber zukünftige Forderungen verkauft, muss er für den rechtlichen Bestand der Forderung gegenüber dem Leasingnehmer haften. Das heißt, dass diese frei von Einreden im Zeitpunkt des Verkaufs sein muss und während der Dauer der Leasingzeit sein (Verität).
Der Wert mit dem das Leasingobjekt tituliert werden kann, wenn man im gewöhnlichen Geschäftsverkehre dieses veräußern würde, wird der Verkehrswert genannt. Man kann diesen Wert auch als sicher erzielbar benennen. Ferner ist bei diesem Wert zu beachten, dass Abweichungen, die durch gewisse zeitliche oder subjektive Umstände entstehen, nicht miteinbezogen werden. Es ist ferner der anzunehmende Preis, der bezahlt werden muss, um das Leasingobjekt am Ende der Laufzeit erwerben zu wollen.
Diese Vertragsform findet sich sowohl im Arbeitsrecht wie auch in anderen zivilrechtlichen Bereichen. Im Arbeitsrecht geht es darum, dass ein Arbeitsvertrag entweder befristet oder unbefristet verlängert wird. In der Regel werden die Vertragskonditionen wie Gehalt, Urlaubsanspruch, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld entsprechend übernommen oder neu angepasst. Die Rechtswirksamkeit der bestehenden Verträge wird damit aufgehoben. Verlängerungsverträge sind auch im Mietrecht oder bei Leasinggeschäften üblich.
Der Begriff ist vornehmlich im Rahmen des gewöhnlichen Mietrechst vertreten – dennoch kann dieser Begriff abstrahiert werden auf das Leasing: Beim Vermieterpfandrechts hat der Vermieter ein Pfandrecht aus den Mietvertrag mit dem Mieter, falls der Vermieter Forderungen hat. Der Vermieter darf diese Sachen in seinen Besitz nehmen, wenn das Mietverhältnis endet. Werden die Sachen entfernt, ohne dass der Vermieter Kenntnis davon hatte oder unter Widerspruch des Vermieters, so kann dieser die Herausgabe und die überlassung des Besitzes verlangen. Das Vermieterpfandrecht kann nicht auf unpfändbare Gegenstände angewendet werden. Für zukünftige Entschädigungsforderungen und für die zukünftige Mietzahlungen, die nicht laufende und das folgende Mietjahr betreffen, kann es nicht geltend gemacht werden.
Vermietvermögen - dieser Begriff zielt auf Leasing-Objekte ab. Diese sind in Besitz der Leasing-Gesellschaft, welche sie als Leasing-Vermögen in der Bilanz aktiviert. Deshalb werden diese mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und müssen entsprechend ihrer Laufzeit planmäßig abgeschrieben werden.
Ein Makler ist die Berufsbezeichnung für einen in Deutschland ansässigen Vermittler, der die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen herbei führt. In der Regel bezieht sich deren Handlungsfeld auf Immobilien, auf Versicherungen und Bankengeschäfte und auf die Vermittlung von Waren und sonstigen Dienstleistungen. Die gesetzlichen Regelungen enthält das bürgerliche Gesetzbuch, die die grundsätzlichen Rechte und Pflichten von Maklern festlegen. Für ihre Tätigkeit haben Makler einen Anspruch auf eine Provision.
Unter Vermögensteuer versteht man eine vom Staat festgelegte Steuerlast, die Bürger zu entrichten haben, wenn ihr Vermögen eine bestimmte Grenze überschreitet. Dabei ist die Bewertung des Vermögens in der Regel nach dem Stichtagsprinzip zu bewerten. Das bedeutet, dass für die Vermögensgegenstände Marktwerte zu einem bestimmten Stichtag angesetzt werden. Problematisch ist, dass solche Werte in der Regel schwer zu finden sind. Vor allem bei Immobilien werden daher vereinfachte Regelungen angenommen. In Deutschland gibt es derzeit seit 1997 keine Vermögenssteuer mehr.
In Leasing Verträgen werden in der Regel Klauseln geschlossen, wonach der Leasingnehmer für Verschleißteile aufzukommen hat, die am Leasinggut mit der Zeit verschlissen. Welche Teile hierunter fallen, muss eindeutig vorher festgelegt werden. Der normale Verschleiß des Leasing-Objektes, der die Nutzungsfähigkeit nicht beeinträchtigt (betriebsgewöhnliche Abnutzung), muss der Leasing-Geber tragen.
Eine Versicherung dient zur Absicherung des Versicherungsnehmers vor unkalkulierbaren und massiven finanziellen Schäden. Dazu schließt der Versicherungsnehmer einen Vertrag mit einer Gesellschaft ab, die für eine Dauer dieses Risiko übernimmt, wofür der Nehmer eine monatliche oder jährliche Gebühr zu entrichten hat. Besonders im Leasing ist der Aspekt der Versicherung beispielsweise seits des Leasingnehmers, wichtig. So ist im Fahrzeugleasing zwingend erforderlich eine Vollkaskoversicherung abzuschliessen.
Grundsätzlich bedürfen Verträge nur dann einer besonderen Vertragsform, wenn sie durch das Gesetz dazu bestimmt werden. Daraus folgt also, dass auch mündliche Verträge in vielen Fällen gültig sind. Derartige Formen sind etwa die Schriftlichkeit, die Qualifizierte Schriftlichkeit, öffentliche Beurkundung oder der Eintrag in ein öffentliches Register. Geschäfte des täglichen Lebens können auch ohne Schriftform geschlossen werden.
Die Vertragslaufzeit eines Vertrages muss in der Regel im Vertrag selbst fixiert werden. Daraus folgt, dass nur solche Verträge gültig sind, in denen ein Vertragspartner nicht unbillig behandelt wird, indem ihm eine Vertragspflicht auferlegt wird, die etwa sittenwidrig ist. Deshalb ist darauf zu achten, dass Verträge klare Zeiträume für die Laufzeit der Verträge beinhalten. Im Zweifel entscheidet darüber das Gesetz.
Gerade komplizierte vertragliche Werke bedürfen einer genauen Untersuchung (Vertragsprüfung), will man dazu präzise Stellung beziehen. Zwar sieht das Bürgerliche Gesetzbuch Grundsätze für die Auslegung von Willenserklärung und Vertrag (§ 133, 157 BGB) vor, jedoch ist in vielen Fällen diese Maßgabe nicht ausreichend, um zu klaren Resultaten zu kommen. Daher sind Rechtsbeistände, also meistens Rechtsanwälte vom Gesetzgeber dazu bestimmt, für ihre Mandanten im vorgegebenen rechtlichen Rahmen deren Recht durchzusetzen, eventuell auch mit Hilfe des Gerichts.
Im Falle einer Insolvenz kann der Insolvenzverwalter über die Konkursmasse in gewissen gesetzlichem Rahmen bestimmen (Verwertung bei Insolvenz). Dazu muss er jedoch mehrere gesetzlicheBestimmungen beachten, die zum Gläubigerschutz und zum Schutz der Mitarbeiter dienen.
Bei einer Vollamortisation wird der gesamte Kaufpreis zu Beginn des Leasingvertrages fällig und vom Leasingnehmer getilgt. Dafür erhält der Leasingnehmer das Leasinggut nach Ablauf des Leasingvertrages und es geht in seinen Besitz über.
Beim Vollamortisationsleasing geht das finanzierte Gut bzw. die finanzierte Sache innerhalb der Grundmietzeit nahezu vollständig in das Eigentum des Leasingnehmers ein, da es fast völlig bezahlt wird. Am Ende der Grundmietzeit verbleibt dann meist nur noch ein geringer Restwert, der noch zu entrichten ist.
Die Voranfrage ist eine schriftliche Anfrage, welche zur Klärung von Einzelfragen im Zusammenhang mit einem geplanten Vorgang, etwa einem Bauantrag dient. Solche Voranfragen können sich auf Gewährung von Ausnahmen beim Bauen, auf die Verwendung von bestimmten Baumaterialien, auf die überbaubare Grundstücksfläche und andere Gestaltungsfragen beziehen. Sobald Zweifel bestehen, sollte man eine solche Voranfrage ausführen, damit man sicher ist und kein Geld falsch investiert.
Vorauszahlungen sind dann im Geschäftsleben üblich, wenn es etwa um Bauleistungen geht oder wenn es um Steuervorauszahlungen geht. Das betrifft sowohl die Einkommenssteuer wie auch die Umsatzsteuer. Im Bauhauptgewerbe hat ein Unternehmer meist Anrecht auf so genannte Abschlagszahlungen. Dadurch soll das Unternehmen geschützt werden, wenn es darum geht, dass das Geld nur in einer Zahlung zu erbringen wäre. Bei größeren Handelsgeschäften sind solche Abschlagszahlungen auch üblich.
Der Begriff der Vorsteuer kommt aus dem Steuerrecht und bezeichnet nichts anderes als die Umsatzsteuer bezeichnet, die dem Unternehmer beim Kauf von Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Rechnung gestellt wird. Diese Umsatzsteuer können die Unternehmen mit der Umsatzsteuer, die sie ihrerseits auf Lieferungen oder Leistungen erheben müssen, verrechnen. Man spricht hier vom Vorsteuerabzug. Dies alles geschieht im Rahmen der so genannten Umsatzsteuervoranmeldung, die elektronisch abzugeben ist.