Anfangsbuchstabe U
Die Übernahmebestätigung besagt dem Leasinggeber, dass das zu leasende Objekt beim Leasingnehmer vollständig und funktionstüchtig eingegangen ist. Dies signalisiert zudem meistens den offiziellen Beginn des Leasingvertrages und damit die Aufnahme der Leasingzahlungen.
Die Umdeutung betrifft die steuerliche Nichtanerkennung eines Leasingvertrages. Dies kann dann passieren, wenn die Laufzeit des Vertrages unter 40% oder über 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegt, oder wenn bei einem Teilamortisations-Vertrag dem Leasingnehmer die Zusage gegeben wurde, das Objekt bei Vertragsende zum Restwert kaufen zu können.
Die gültige Umsatzsteuer muss von den Leasing-Gesellschaften, sowie auf die vom Leasingnehmer zu bezahlenden Leasing-Raten entrichtet werden. So kann in der Regel die bezahlte Umsatzsteuer mit der eingenommenen Mehrwertsteuer verrechnet werden. Die Umsatzsteuer ist synonym mit dem Begriff Mehrwertsteuer – siehe hierzu auch unter “Mehrwertsteuer”.
Ein Umtausch eines Objektes wird vor allem bei EDV-Anlagen oder bei Fahrzeugen vorgenommen, wenn das Leasing-Objekt aus technischen Gründen gegen ein neues oder besseres Objekt ausgetauscht werden soll. Bei einem Umtausch wird die noch offene Leasingforderung, sowie ein Restwert-Zuschlag fällig.
Ein Leasingobjekt kann unter Umständen während der vertragslaufzeit um- beziheungsweise eingetauscht werden (Umtausch eines Leasing-Gegenstandes). Das bedeutet im Falle des Fahrzeugleasings, dass die Leasinggesellschaft bereit ist, dass Fahrzeug gegen ein neues Fahrzeug einzutauschen. Die Voraussetzungen hierfür können jedoch unterschiedlich sein. Zumeist ist ein solcher Umtausch oder Wechsel erst im dritten Jahr des Leasingvertrags lohnenswert.
Die unkündbare Grundlaufzeit beschreibt bei einem Leasing-Objekt die Mindestlaufzeit, die bezahlt und geleased werden muss und die auch nicht zu kündigen ist. Damit wird dem Leasinggeber eine gewisse Gewinnsicherheit gewährt und vorgebeugt, dass der Leasingnehmer das Objekt ausnutzt.
Ein sogenannter Untergang eines Leasing-Objektes kann durch Schwachstromschäden oder Unfälle oder Zerstörung passieren und ist vom Leasingnehmer vertraglich abzusichern. Falls die von der Versicherung bezahlte Summe nicht ausreicht, den ausstehenden Rest- und Barwert zu decken, muss der Leasingnehmer für die Differenz selbst aufkommen. Untergang ist also somit synonym mit den Begriffen Verlust, Zerstörung, Totalschaden.
Die Untervermietung eines geleasten Objektes kann vom Leasingnehmer nur mit schriftlicher Authorisierung des Leasinggebers vernommen werden. Dies ist nur möglich, wenn ersichtliche Gründe, sowie erstklassige Bonität des Leasingnehmers und des Untermieters vorliegen.
Update Leasing -diese Leasingart wird vornehmlich im Technologieleasing eingesetzt – dies bedeutet insbesondere, dass dieses im Bereich des IT-Leasings oder Hardware-Leasing anzutreffen ist. Hierbei beinhaltet das Update Leasing ein regelmäßiges Austauschen und Updaten der Hardware und unter Unständen Software.
Die amerikanische Accepted Accounting Principles ist die Rechnungslegungsmethode in den USA und dort am meist verbreitesten. In Deutschland werden dagegen die Bilanzen gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) durchgeführt, allerdings stellen vermehrt deutsche Firmen, die international ausgelegt oder auf das Kapital aus den USA angewiesen sind, auf die US-GAAP um.