Anfangsbuchstabe O

Im Rahmen des Immobilienleasings werden zumeist zu bebauende Grundstücke nicht vom späteren Leasingnehmer erworben sondern von sogenannten Objektgesellschaften im Auftrag der Leasinggesellschaft. Dadurch wird die Liquidität des Leasingnehmers geschont. Zum Ende der Leasingdauer können dann Geschäftsanteile der Objektgesellschaft erworben werden.

Bei übergabe beziehungsweise Rückgabe des Leasingobjekts sollte eine Objektprüfung durchgeführt werden. Es liegt in der eigenen Sorgfaltspflicht. Ferner führt der Leasinggeber ebenfalls eine Objektprüfung nach Rückgabe der Leasingzeit durch. Auch hier wird eine Sorgfaltspflicht als selbstverständlich erachtet.

Bei einem Objekttausch wird eine momentane Immobilie verkauft um dafür eine andere zu kaufen. Diese Variante soll einem Kunden eine Finanzierung für einen Bausparvertrag näher bringen, da der Kunde deutlich weniger bezahlt, als wenn er einen Objekttausch zu den alten Konditionen vornehmen würde.

Eine Off-Balance Finanzierung macht es für Firmenkunden möglich, ihr Unternehmen über Eigenkapital zu finanzieren. Die Ertragslage in der Wachstumsphase wird verbessert während die Eigenkapitalbasis steigt und die Bilanzkennzahlen optimiert werden.

Der Begriff öko-Leasing wird meistens im Zusammenhang mit Leasinggesellschaften, die sich auf dem öko-Markt engagieren in Verbindung gebracht. Hauptsächlich geht es dabei um das Verleasen von Objekten die ökologischem Anbau bzw. ökologischer Natur sind. Hierzu zählen z.B. Recyclinganlagen, Solarsysteme, Bahnfahrzeuge usw.

Das Optionsrecht wird meistens im Mietbereich verwendet. Dieses Recht gewährt dem Mieter die Option auf eine Vertragsverlängerung, wenn der vorher vereinbarte Zeitraum eingehalten wird. Diese Variante ist für den Mieter deshalb interessant, weil er je nach Mietverhältnis vorzeitig den Vertrag verlängern oder kündigen kann.

Der Optionspreis ist die mit dem Optionsrecht zusammenhängende Prämie, die dem Verkäufer bezahlt werden muss, wenn das Optionsrecht in Anspruch genommen wird. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Stand der derzeitigen “Angebot und Nachfrage”- Prinzip auf dem Markt.

Der Begriff Organschaft stammt aus dem Steuerrecht und bezeichnet dort eine rechtlich selbständige Gruppe von Personen, die gemeinsam besteuert werden. Dadurch erscheinen letztendlich beide Personen als ein einheitlicher Steuerpflchtiger. Der Begriff “Gruppenbesteuerung” ist ebenso gebräuchlich für diese Variante.

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