Anfangsbuchstabe K

Kalkulation entstammt dem Lateinischen Ausdruck “calculare” rechnen; welche im kaufmännischen Sinne die Berechnung bezeichnet. Im Falle der Leasinggesellschaften beschreibt dies die Marge und Rückführung des eingesetzten beziehungsweise finanzierten Kapitals sowie Zinsaufwendungen. Ergebnis der Kalkulation ist die Festsetzung des Leasingentgeltes. Dies kann dann die Leasingrate, Leasingsatz, Restwert und optimale Zahlungsweise beinhalten.

Diese beschreibt den Zeitraum in denen die Leasingraten die Ausgaben inklusive der Gewinnmarge des Leasinggebers beinhalten. Obwohl Leasingverträge in der Regel nur zu vertraglich festgelegten Zeitpunkten gekündigt werden können, werden dennoch seitens der Leasinggesellschaften Berechnungen zur kalkulatorischen Laufzeit angestellt. Hintergrund ist der Fall, dass der Leasingnehmer vorzeitig kündigt; in diesem Falle werden Abschlusszahlungen fällig.

Im Falle des Interesses seitens des Leasingnehmers kann der Umstand auftauchen, dass dieser an einem Kauf oder Abtretung an Dritte interessiert ist. Grundsätzlich wird der Leasinggeber diesem, unter Wahrung seiner Interessen, sicherlich zustimmen. Entscheidend hierbei ist jedoch die Bereitschaft des Käufers oder Drittem den anfallenden Preis zu zahlen. Schließlich wird bei der Festlegung des Kaufpreises der Leasinggeber darauf achten, dass dieser als wirtschaftlicher Eigentümer bestehen bleibt; nicht zuletzt aufgrund der Vermeidung einer steuerlichen Umdeutung des Vertragsverhältnisses (Kaufabrechnung).

Die Option zum Kauf (Kaufoption) besteht besonders im Bereich des Fahrzeugleasings bei einem Leasingvertrag mit Vollamortisation. Dies bedeutet, dass der Leasingnehmer die Möglichkeit zum Kauf nach Ablauf des Leasingvertrages hat. Der Kaufpreis ist dabei der geringere Zeitwert oder Buchwert des Fahrzeuges.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) ist in vielerlei Hinsicht für die Wirtschaftlichkeit interessant und von mehrfacher Bedeutung. Im Bereich des Fahrzeugleasings stehen beispielsweise Zuschüsse für die Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge bereit. Die Förderungen durch diese staatseigene Förderbank stehen seit jüngster Zeit zur Verfügung.

Um die Liquidität zu schonen und die steuerlichen Aspekte sowie bilanziellen Konsequenzen bereits im Vorfeld abzuwägen, bildet das Flottenleasing (KFZ-Flottenleasing) eine Möglichkeit. In der Regel werden entsprechende Fahrzeugflotten mit mehr als 30 Fahrzeugen im Paket geleast. Das birgt den Vorteil, nicht für jedes Einzelfahrzeug gesonderte Verträge abschließen zu müssen. Ferner lassen sich hierbei die administrativen Aufwendungen erheblich reduzieren.

Diese Vertragsform im Fahrzeugleasing beschreibt die Abrechnung nach Kilometern (Kilometer-Leasingvertrag). Das bedeutet, dass für die Laufzeit des Vertrages eine festgelegte, als am Ende als Maximum geleistete, Kilometerleistung von vorneherein fest bestimmt wird. Zu beachten ist dabei auch eine Toleranzgrenze bei der weder Mehr- noch Minderkilometer abgerechnet werden. Die Toleranzgrenze bewegt sich in der Regel zwischen 2.500 und 5.000 Kilometer (auf die gesamte Laufzeit des Vertrages bezogen).

Diese Vertragsform stellt eine durchaus valide und praktikable Form des Leasings für Kraftfahrzeuge dar (Kilometervertrag). Denn schon zu Beginn wird von vorneherein eine bestimmte Kilometerleistung vereinbart. Im Gegensatz zur der Restwertberechnung wird hier nur auf die Kilometer bezogen am Ende des Vertrags abgerechnet. Für den Leasingnehmer entsteht kein Risiko der Erbringung des Wertes auf Gebrauchtwagenmarktniveau. Das heißt, es muss keine Sicherheit im Sinne des garantierten Restwerts erbracht werden.

Das Leasing für und von Kommunen stellt eine Spezialform des Leasings dar (Kommunal-Leasing). In Anbetracht verknappender Haushaltmittel gewinnt diese Finanzierungsart an Beliebtheit. Hier können umfassende IT Leistungen oder auch das Leasing von Kommunalfahrzeugen im Fokus stehen. Im Kommunal-Leasing tritt die öffentliche Hand in Form von Bund, Länder oder Kommunen als Leasing-Nehmer auf.

Konkurs entstammt den Lateinischen Begriff “concurrere”, welcher wörtlich übersetzt “zusammenlaufen” bedeutet. Im eigentlichen Sinne aber ein Zustand des Zahlungsverzugs hierbei kann dann der Leasinggeber den Leasingvertrag kündigen, zusätzlich die Rückstände unmittelbar einfordern und die Herausgabe des Fahrzeugs als Leasingobjekt verlangen. Wenn dann im Rahmen des weiteren Verlaufs des Konkurses das Insolvenzverfahren eröffnet wird, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob und wie der Leasingvertrag weitergeführt wird. Ziel sollte es aber sein, eine Fortführung der Leasingzahlungen zu gewährleisten oder wiederherzustellen.

Konversion findet besonders Anwendung im Bereich des Leasings von Flugzeugen, Immobilien und bestimmter Großanlagen. Hierbei spricht man dann von sogenannten Zinskonversionen. Diese werden aufgrund langer Vertragslaufzeiten angewandt. Oftmals in den Fällen, wenn das Leasingobjekt zur Zeit eines hohen Zinsniveaus getätigt wurde und für die benötigten Finanzmittel eine kürzere Zinsbindungsfrist als die Laufzeit des Leasing-Vertrages vereinbart wurde. Dann wird nun eine Anpassung an das aktuelle Zinsniveau vorgenommen. Zu beachten ist, dass die Konversionsgebühr in ihrer Höhe zumeist Verhandlungssache ist.

Oftmals wird im Leasing zwischen Herstellern sowie Händlern und Leasinggesellschaften ein Kooperationsabkommen geschlossen. Somit einsteht eine vertraglich geschlossene Zusammenarbeit im Vertriebsleasing für beispielsweise Fahrzeuge. Bestandteil dieses Abkommens kann es auch sein, dass Personal gemeinsam geschult wird. Kernaspekte können ebenso die marktübergreifende Zusammenarbeit oder auch die Erschließung neuer Vertriebsmärkte. Es können auch umfangreiche Verwertungsregelungen unter den Parteien geschlossen werden.

Im Leasingbereich können umfangreiche Kooperationen seitens der Hersteller, Händler aber auch der Leasinggesellschaften selbst, möglich sein. Im Fahrzeugsegment können diese Schulungs-, Vertriebs- oder auch Verwertungsvereinbarungen umfassen (Kooperationsvereinbarung). Es sind aber auch herstellerseits Kooperationen mit Umweltverbänden denkbar und durchaus möglich; Fokus kann dann dabei die Herstellung und Leasingverwertung ganzer Fahrzeugflotten. Thematische überschneidung findet hier mit dem Begriff Kooperationsabkommen statt.

Die Körperschaftssteuer ist die für Privatpersonen und Unternehmen auf die zu versteuernden Einkommen beziehungsweise Gewinne zu zahlende Steuer. Im Falle des Leasings sind die zu leistenden Leasingraten somit definitorisch Betriebsausgaben und minimieren den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens.

Besonders im Fahrzeugleasing wird oftmals der Begriff des Kostenvergleichs angeführt. Hierbei ist wichtig zu erwähnen, dass im Falle der Entscheidung zunächst nach Anwendung auf die betrieblichen Umstände zu achten ist. Im Falle der gewerblichen, bis hin zur Flotten-Nutzung, führt in der Regel der Kostenvergleich zum Leasing als Investitionsentscheidung. Ebenfalls erwähnenswert ist, dass aufgrund der kontinuierlichen Zunahme zusätzlicher Serviceleistungen beim Leasing, die Vergleichsrechnung (unter betriebswirtschaftlicher Betrachtung) immer mehr in den Hintergrund gerät.

Das Leasing von Fahrzeugen ist seit Mitte 1980er Jahre der Branchenprimus (Kraftfahrzeug-Leasing (KFZ-Leasing)). Den größten Anteil dabei machen PKW, gefolgt von LKW und Bussen. Insgesamt können beim KFZ Leasing mehrere Arten angeboten und durchgeführt werden: Operate-Leasing, Finance-Leasing, Flottenleasing, Händlerleasing oder auch Full-Service-Leasing. Besonders auch im Bereich des Privatleasings nimmt die Nutzung stark zu.

Ist die Urkunde des Kraftfahrzeugversicherers. Hierbei wird dem Finanzierungsinstitut die Leistung der Entschädigung garantiert. Hintergrund ist die Risikominimierung für den Leasinggeber als Auftrag an den Leasingnehmer. Der Inhaber dieses Sicherungsscheins (Kraftfahrzeug-Sicherungsschein) besitzt die Rechte aus dem Versicherungsvertrag. Dieser hat damit die Rechte zum Empfang der Entschädigungsleistung.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine staatliche Förderbank und Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist durch das Bundesministerium für Finanzen rechtlich beaufsichtigt. Im Fokus der KfW steht die Förderung des Mittelstands. Dies soll durch das Vergeben von Krediten für kleine bis mittelständische Unternehmen geschehen es können aber auch Bildungs-, Projekt- und Exportförderungen sein. Hauptsitz der KfW ist Frankfurt/Main, insgesamt sind etwa 3.500 Arbeitnehmer angestellt.

Das Kreditwesengesetz (KWG) fällt unter das deutsche Bankrecht und regelt die Eigenschaften und Rechte der Kreditinstitute. Hierdurch sollen der Gläubigerschutz von Banken und die Sicherung beziehungsweise Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft gewahrt werden. Dazu werden die Risikoerfassung, Anzeigenpflichten, Einflussmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden und Vorgaben zu Ablauf- und Aufbauorganisationen definiert. Hintergrund dieses Gesetzes sind die Erfahrungen aus Finanzkrisen und umfassenden Insolvenzen, welche es gilt präventiv zu begegnen.

Der Kündbarer Leasing-Vertrag ist eine verwendete Vertragsform bei Teilamortisationen. Sie findet oftmals Verwendung bei Mobilien, die aufgrund raschem technischen Fortschritt schnell veralten und deshalb ausgetauscht werden sollen. Zum zuvor vertraglich vereinbarten Zeitpunkt kann dann hierbei seitens des Leasingnehmers gekündigt werden. Um die Vertragspflichten zu erfüllen, wird dann oftmals eine Abschlagzahlung erbracht. Ist dann der Verkaufserlös des Leasinggebers anschließend größer, so wird dieser mit der Abschlagzahlung in der Regel verrechnet.

der Begriff der Kündigung ist im eigentlichen Rechtsgebiet eine Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch eine Kündigungserklärung. Von seiner historischen Bedeutung her beschrieb dieser Begriff bi zum 19. Jahrhundert die Bezeichnung für eine Verkündung. Im Fachbereich der Leasingvertragsstruktur kann eine Kündigung in der Regel nur unterdezidierten Umständen erfolgen. Denn zumeist sind Leasingverträge mit einer sogenannten Grundmietzeit versehen, in der eine Kündigung nicht möglich ist. Im Falle der Teilamortisationsverträge ist jedoch nach der Grundmietzeit, gegen Zahlung eines Endabschlags, die Kündigung meistens möglich.

Möglichkeiten zur Kündigung des Vertragsverhältnisses sind im Leasing abhängig vom gewählten Vertrags- und Amortisationsmodell (Kündigungsmöglichkeiten). Für gewöhnlich sind während der Grundmietzeit Kündigungen nicht möglich. Nach der Grundmietzeit sind bei Teilamortisationsverträgen Kündigungen gegen Abschlagzahlung möglich. Thematisch überschneidet sich dieser Punkt mit dem Aspekt Kündigung.

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