Anfangsbuchstabe H
In Deutschland ist diese Versicherung gesetzlich als Minimum vorgeschrieben wenn es darum geht ein Fahrzeug zuzulassen. Entscheidend bei der Haftpflichtversicherung sind die Versicherungshöhen. Diese erscheinen zumeist äußerst hoch, doch bei schweren Unfällen können diese Summen schnell überstiegen werden. Versicherungen in Höhen weit über die gesetzlichen Mindesthöhen hinaus sind empfehlenswert. Ergänzungen im Rahmen von Teil- oder Vollkaskoversicherungen runden den Schutz optimal ab.
Im Bereich des Leasings ein ebenfalls entscheidender Faktor. Spricht man von der Haftung im Sinne der Gewährleistung, so wird diese als Anspruch gegenüber Herstellern oder Lieferanten vom Leasinggeber an den Leasingnehmer abgegeben. Thematische überschneidung ergibt sich hier mit dem Begriff Gewährleistung. Daher siehe auch Gewährleistung.
In der Regel wird zum Leasingvertragsabschluss im Bereich des gewerblichen Leasings ein Handelsregisterauszug der leasenden Gesellschaft gefordert. In erster Linie dient die Information aus dem öffentlichen Register der überprüfbarkeit von Status des Leasingnehmers in persona und einer eventuellen Bonitätskontrolle des Unternehmens. Dies kommt der historischen Bedeutung des Handelsregisters gleich. Im ursprünglichen Sinne dient dieses der Publikations-, Beweis und Kontrollfunktion. Darüber hinaus hat es eine Schutzfunktion für andere Kaufleute, um Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen und das Stammkapital zu erkennen.
In Deutschland ist es so, dass faktisch jeder Gewerbetreibende sich unabhängig von erzieltem Umsatz in das Handelsregister eintragen lassen kann. Zwingend erforderlich ist jedoch eine Eintragung, wenn das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb beschreibt. Die Art und Weise der Geschäftsvorfälle, Anzahl der Beschäftigten und Umsatzhöhe sind mitunter Kriterien für einen in kaufmännischer Weise definierten Geschäftsbetrieb. Für diese Zielgruppe gilt dabei unmittelbar das Handelsgesetzbuch (HGB) als maßgeblich.
Beschreibt das Leasing von Hardwareanlagen (Hardware-Leasing). Dies können einzelne Rechner oder ganze Datencenter sein egal ob einige wenige oder tausende von Arbeitsplätzen. Dabei wird IT Einrichtung einfach geleast anstatt gekauft. Vorteilhaft sind hierbei die, je nach Laufzeit ausgelegten, stets aktuellen Anlagen, die dann dem Betrieb zur Verfügung stehen. Auch hier obliegen die kapitalschonenden und liquiditätsfördernden Eigenschaften des Leasings.
Abstammend beziehungsweise abgeleitet von der sogenannten Hermesdeckung, welche seit über 60 Jahren besteht und aus dem Bereich der Exportkreditkreditgarantien kommt, beschreibt diese Leasingbürgschaft die Sicherung von Cross-Border Leasinggeschäften (Hermes-Leasing-Bürgschaften). Dies ist der Fall, wenn beispielsweise der Leasingnehmer im Ausland angesiedelt ist. Hierbei wird dann eine Ausfuhrbürgschaft durch den Bund übernommen. Diese Deckung ist dann für die gesamte Leasinglaufzeit gültig und soll dabei das Risiko minimieren, dass die Leasingforderungen aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen uneinbringlich werden.
Wenn der Fahrzeughersteller selbst als Leasinggeber tätig wird, so spricht man vom Herstellerleasing. Die Vermietung beziehungsweise zeitliche begrenzte überlassung des Wirtschaftsgutes erfolgt dann nach Maßgabe des Finance- oder Operate-Leasings. In Europa ist das Herstellerleasing seit den 1960er Jahren verbreitet die Idee entstammt den USA. Typische Ausprägung ist dabei, dass der Automobilhersteller eine Tochtergesellschaft betreibt, welche dann als Leasinggesellschaft firmiert.
Ist in der Grunddefinition einzuordnen als die Kosten, die nach dem Handels- und Steuerrecht den Kosten entspricht, die bei der Herstellung eines Wirtschaftsgutes in eigenen Unternehmen anfallen. Der Begriff Herstellungskosten ist jedoch vom Begriff Herstellkosten (KLAR) abzugrenzen. Ferner können folgende Eigenschaften den Herstellungskosten zugeordnet werden: Im Falle anfallender Kosten einer Erweiterung oder für eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende Verbesserungen eines Wirtschaftsgutes. Wo hingegen Vertriebskosten nicht Teil der Herstellungskosten sind.
Das Leasing darf als eine hundertprozentige Finanzierung gelten, da durch die Bereitstellung von Sachkapital (in Form des Fahrzeugs) der Leasinggeber, der Leasingnehmer über dieses Gut uneingeschränkt verfügen kann. Der Begriff hat jedoch auch eine andere mediale Bedeutung, da im Rahmen der Immobilienfinanzierung dieser zu vielerlei Trubel geführt hat. Es gab gerade vor der Finanzkrise zahlreiche Angebote von Kreditinstituten, welche Kredite zu 100 prozentiger Finanzierung, also ohne jegliche Eigenkapital des Kreditnehmers, vergaben.
Dies sind privatrechtliche Kredit Institute, spezialisiert auf die Beleihung von Grundstücken (Hypothekenbanken). Durch Novellierung der Gesetzeslage kam am 19. Juli 2005 die Ablösung des Hypothekenbankgesetz durch das Pfandbriefgesetz. Durch diese änderung können nun Kreditinstitute in das Pfandbriefgeschäft eintreten. Aufsichtsbehörde ist die BaFin in Bonn. Bedeutendste Vereinigung ist hierbei der Verband deutscher Pfandbriefbanken mit derzeit 36 Banken.
Im Falle des Vorhandenseins des Leasingobjekts auf einem mit Hypotheken belasteten Grundstück des Leasingnehmers spricht man von einer Hypotheken-Zubehörhaftung. In diesem Falle wird oft eine sogenannte Freigabeerklärung verlangt. Diese hat das Ziel der Risikominimierung seitens des Leasinggebers, sein Eigentum an den Leasingobjekten zu verlieren, wenn der Leasingnehmer seinen Verpflichtungen (beispielsweise in Form von Mietzahlungen oder Hypothekengläubigerschulden) nicht nachkommt.