Anfangsbuchstabe E
Als EDV wird die Elektronische Datenverarbeitung bezeichnet. Hierzu zählen Personalcomputer, IT Anlagen, Serversysteme und Büromaschinen zur Datenverabeitung. Das Leasing von EDV Anlagen gehört zu den beliebtesten Optionen. Es handelt sich um einen der dynamischsten Bereiche im Leasing; der fortschreitende Technologieentwicklungsgrad ist hierfür hauptverantwortlich.
Der Effektive Jahreszins bezeichnet den effektiven Jahreszinssatz und weist auf die jährlichen Kosten eines Kredits bezogen auf die nominale Höhe der Kreditsumme hin. In diesem Zinssatz sind Bearbeitungsgebühren und sonsitge Kosten inkludiert. Der effektive Jahreszins dient als Kenngröße um Kredite vergleichen zu können – im Bereich des Leasings entscheideit hier der Kaufpreis um vergleichen zu können.
Der Effektivzins beschreibt den effektiven Jahreszins – dieser wird auch für die jählriche Angabe mit p.a.; per annum = pro Jahr angegeben. Zum jahreszins sind Kosten und Gebühren gemäß der Preisangabenverordnung wie Agio, Disagio, Nominalzins, Bearbeitungsgebühren, Kreditvermittlungskosten und Prämien für Restschuldversicherungen azugeben. Ferner verpflichtet diese Verordnung zur Angabe und Vorgabe der Berechnungsmethode.
Die Eigenfinanzierung stellt die Abgrenzung zum Leasing dar. Bei der Eigenfinanzierung erhält das Unternehmen neues Eigenkapital durch die Erhöhung der bestehenden Einlagen und / oder durch Gewinnselbstfinanzierung von innen heraus. Daher spricht man auch von der Innenfinanzierung.
Das Eigenkapital ist der bilanzielle Vermögensteil, welcher nach Abzug aller Schulden übrig bleibt. Im SInne des § 266 Abs. 3 HGB ist dabei in Eigenkapital und Fremdkapital zu unterscheiden. Dieses Kapital besteht in der Regel auch aus finanziellen Mitteln, die dem Unternehmen seitens der Eigentümer zur Verfügung gestellt werden. Zur berechnung beziehungsweise Bewertung wird die sogenannte Eigenkapitalquote herangezogen.
Die Eigenkapitalquote beschreibt die Quote des gebundenen Eigenkapitlas in einer Unternehmung oder Wirtschaftsgutsinvestition. Durch eine höhere Eigenkapitalquote kann die Kreditwürdigkeit einer Unternehmung in der Bewertung verbessert werden. Dadurch kann unter Umständen zusätzliches Fremdkapital aufgenommen werden. Das heisst ebenso, dass zukünftige mögliche Verluste besser aufgefangen werden können. Ferner implzieren diese Umstände den sogenannten Leverage-Effekt.
Die Eigenkapitalrendite errechnet sich aus der Division von Gewinn mit Eigenkapital, multipliziert mit 100 und wird dabei in Prozent dargestellt. Sie wird im internationalen Gebrauch Return on Equity (Spent) genannt. Diese Rendite bezeichnet wieviel Prozent Gewinn auf das eingesetzte Eigenkapital entfällt. Es wird damit eine Art der Verzinsung des Eigenkapital beschrieben.
Im Leasingbereich bezeichnet der Begriff Eigentum eine zweitrangige Bedeutung; im Fokus steht die wirtschaftliche Nutzung eines Objekts. Dennoch ist das Eigentum entscheidend in der steuerrechtlichen Betrachtung. Das Eigentum beschriebt per definitionem die Verfügungsgewalt über einen Gegenstand; diese können materieller wie immaterieller Natur sein.
Das Leasing beschreibt in dessen Wesentlichkeit eine Nutzung gegen Entgelt, jedoch keinen Eigentumsübergang an den Leasingnehmer. Dies ist auch gleichzeitig die Eigentümlichkeit des Leasings; da ddas Leasing keinen Abzahlungscharakter hat, können die Raten steuerlich geltend gemacht werden.
Die EInkommenssteuer gilt als eine der größten Einnahmequellen für den bundesdeutschen Staat. Wer arbeitet, muss diese Steuer zahlen; diese richtet sich nach der Einkommenshöhe. Rund drei Viertel aller Steuereinnahmen entstammen dabei von nur rund einem Drittel der Einkommenssteuerpflichtigen. Grundsätzlich gilt bei dieser steuerlichen Abgabe das territoriale Recht des Arbeitsplatzes. Das heisst, dort wo gearbeitet wird, ist die Einkommensstuer zu entrichten – entscheidend im Fall der Grenzpendler.
Im Fahrzeugbereich des Leasings häufig auftretender Sachverhalt: Der zukünftige beziehungsweise potentielle Leasingnehmer bestellt hierbei oftmals schon frühzeitig das Leasingobjekt über dessen Händler oder Lieferant. Daraufhin kann der Leasinggeber mit allen Rechten und Pflichten in die Bestellung des Leasingnehmers eintreten (Eintritt in die Bestellung).
Besonders im Bereich des Hardware beziehungsweise EDV Leasings macht eine Elektronikversicherung durchaus Sinn. Hierbei minimieren diese Versicherungen die vielfältigen Risiken durch den täglichen Einsatz der Technik.
Besonders im Leasingbereich kommt eine Endabrechnung in Verbindnung mit einem Kilometerabrechnungsvertrag vor. Hier werden dann die geleisteten Kilometer mit den vertraglich vereinbarten verglichen und abgerechnet. Hnzu kommen eventuelle Abrechnungen hinsichtlich Verschleißzustand und Beschädigungen.
Das Ende des Leasingvertrags gestaltet sich unterschiedlich – dennoch ein Umstand ist gleich und signifikant: Die Rückgabe des Leasingobjektes an die Leasinggesellschaft. Vorher wird jedoch in der Regel über den weiteren Verlauf verhalndet; zum Beispiel eine weitere Nutzung des Objektes – hierzu wird dann der Vertrag verlängert. Oder etwa an den Leasingnehmer verkauft werden soll oder eben einfach zurückgegeben werden soll.
Die wird auch Erbpacht genannt – dabei wird dieses Recht wie ein eigenes Grundstück, also grundstücksgleiches Recht, behandelt. Es handelt sich grundsätzlich bei dem Erbaurecht um eine Recht gegen Zahlung eines Entgeltes (dem Erbbauzins) auf fremden Grundstück ein Bauwerk zu besitzen.
Im Leasing trifft man dabei auf die sogenannten Leasing Erlasse des Bundesministerium für Finanzen. Diese beziehen sich wiederum auf das Voll- und Teilamortisationsmodell von Mobilien wie Immobilien. Die Erlasse erschienen in den Jahren 1971, 1972, 1975 und 1991. Im Fokus steht hierbei die Zurechnung des wirtschafltichen Eigentums.
Die Ermächtigung zur Erteilung einer Bankauskunft ist Bestandteil eines Leasingvetrags beziehungsweise dessen Anbahnung. Dieser muss seitens des Leasingnehmers eingewilligt werden.
Seit nunmehr knapp 8 Jahren ist der Euro als Zahlungsmittel eingeführt und im Umlauf. Angefangen hatte die Einführung des Euro als Buchwert am 1. Januar 1999 im Rahmen der Europäischen Währungsreform. Mittlerweile existiert der Euro in 16 Staaten und in weiteren passiven Euronutzerstaaten.