Anfangsbuchstabe D
Die Dauer des Leasingvertrags ist ein Kernaspekt des vertraglichen Verhältnisses. Hier kommen auch die unterschiedlichen Vertragsmodelle zur Sprache: Ob während der Laufzeit kündbar oder nichtkündbar. Der Leasingvertrag kann in unterschiedliche Vertragsarten unterteilt werden. In der Regel beschränkt sich die Laufzeit auf die Abschreibung der Leasingsache gemäß der AfA Tabelle. Dennoch kann die Laufzeit an die Bedürfnisse des Leasingnehmers angepasst.
Auf wirtschaftsjuristischer Basis bedeutet die Dauerschuld eine Verbindlichkeit, die länger als ein Jahr betrieblich bestand hat. Wichtig zu beachten ist jedoch bei den Zinsen für Leasingzahlungen, dass diese keine Dauerschuldzinsen darstellen und somit nicht ausgewiesen werden müssen.
Wenn während der Leasingzeit die Leasingraten sinken, so spricht man von degressiven Leasingraten. Im Bereich des Mobilienleasings werden diese steuerlich anerkannt.
Im degressiven Zahlungsverlauf werden die Anfangszahlungen innerhalb einer festen Laufzeit höher angelegt, um dann später zu sinken. Dabei hat dieser Zahlungsverlauf umfangreiche Investitionsvorteile. Ebenso auf seiten des Leasinggebers kann sich diese Zahlungsart positiv auswirken.
Der Bundesverband Deutscher Leasing Unternehmen ist das Pendant zum Verband der Leasinggesellschaften der Automobilhersteller. Der BDL vertritt rund 190 Leasing Unternehmen. Dieser Verband interagiert bundesweit und stellt ebenso umfangreiche Informationen wie durchgeführte Studienergebnisse bereit.
Die Dienstleistung ist ein ökonomisches Gut. Doch hier steht kein materielles Gut im Vordergrund sondern die Leistung einer natürlichen Person, die wiederum ein Bedürfnis befriedigt. Vielmehr bezeichnet die Dienstleistung einen zentralen Aspekt in der Erbringung von wirtschaftlicher Leistung des tertiären Sektors.
Im vertrieblichen Sinne ist das Direktleasing eine Art des direkten Vertrags. Abgrenzung hierzu wäre das Vermittlerleasing, wobei ein anderer Vertriebsweg zwischengeschaltet ist.
Besteht sowohl eine Kaufoption für das Leasingobjekts seitens des Leasingnehmers und ein sogenanntes Andienungsrecht für den Leasinggeber, so spricht man von einer Doppeloption. Voraussetzung hierbei ist jedoch eine wirtscahftliche Eigentümerregelung zugunsten des Leasingnehmers erforderlich. Das Andienungsrecht wiederum bedeutet, dass der Leasinggegenstand anderweitig veräußert werden kann.
Dieses Prinzip (Doppelstock-Modell) wird oftmals angewandt um einerseits die sogenannte Forfaitierung anzuwenden andererseits kleinere Vertragsvolumina zu bündeln. Hierbei werden zwei selbstständige Unternehmen gegründet, wobei eine die Betriebsfunktion, die andere die Besitzgesellschaft darstellt. Weiterer Vorteil besteht in der Bonitätsverantwortlichkeit gegenüber den Banken.
Im klassischen Sinne wird mit einem Dreiecksverhältnis eine Beziehung zwischen drei Parteien beschrieben. Im Falle des Leasings spricht man von einem solchen Dreiecksverhältnis, wenn hier Leasingnehmer, Leasinggeber und Lieferant oder Verkäufer sich vertraglich binden.
Als Drittvertrieb kann im Bereich des Hersteller-Leasings der Vetrieb über die Händler bezeichnet werden. grundgedanke hierbei ist die Nutzung des bestehenden Vertriebsnetzwerks und einer zusätzlichen (also Dritt-) Verwendung.