Anfangsbuchstabe B
Bei einer Bankauskunft holt sich die Leasinggesellschaft eine aktuelle wirtschaftliche Lage über den Leasingnehmer bei der jeweiligen Bank ein. So können unter anderem aktuelle Kontoauszüge angefordert werden, um damit die notwendige Liquidität nachzuweisen. Bankauskünfte werden auch bei anderen Verträgen angefordert wenn die Notwendigkeit über einen Liquiditätsnachweis erforderlich ist.
Bei einem Leasingvertrag werden die Leasingraten in der Regel per Lastschrift von dem Leasingnehmer abgebucht. Damit die Leasinggesellschaft aber einen Lastschrifteinzug erteilen kann benötigt sie eine Bankeinzugsermächtigung durch den Leasingnehmer. Erst durch diese Willenserklärung darf Die Gesellschaft eigenständig Geld von dem Konto des Leasingnehmers abbuchen. Eine Bankeinzugsermächtigung hat Gültigkeit bis auf Widerruf und darf nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden.
Bankenleasing tritt dann ein, wenn Banken aktiv am Schalter Leasinggeschäfte abschließen. So können Banken von sich aus ihren Kunden neben den klassischen Finanzprodukten auch Leasingprodukte anbieten. Kunden haben dadurch die Möglichkeit ihre Finanzprodukte aus einer Hand zu bekommen und somit die Ansprechpartner auf eine Bank zu reduzieren.
Ein Leasingvertrag kommt erst dann zur Stande wenn beide Parteien über den Gegenstand des Vertrages einig sind und das Leasingobjekt finanziert werden kann. Nach Abschluss des Vertrages muss der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Objekt zur Nutzung übertragen. Über die Finanzierung des Objektes muss sich der Leasingnehmer keine Gedanken machen weil diese bei dem Leasinggeber obliegen. So ist der Leasinggeber dazu verpflichtet das Objekt vollständig zu finanzieren. Dies kann entweder aus eigenen Mitteln geschehen oder durch einen Refinanzierer (Bankfinanzierung). Bei einer Refinanzierung vereinbart der Leasinggeber mit einer Bank oder anderen Refinanzierer die erforderliche Summe und übergibt dem Refinanzierer die Sicherheiten am Objekt. So darf z.B. bei einem Autoleasing der Fahrzeugbrief nie in die Hände vom Leasinggnehmer im Laufe der Leasinglaufzeit gelangen.
Bargain Purchase Option - diese Begrifflichekit ist entscheidend, wenn es um die internationale steuerlich-bilanzielle EInordnung geht. Das bedeutet besonders hinsichtlich der Definition nach IAS/IFRS und US-GAAP. Dabei beschreibt die Bargain Purchase Option das Kaufrecht beziehungsweise die Option zu einem deutlich unter dem zu erwartendem Marktwert liegendem Preis einen Kauf verwirklichen zu können.
Der Barwert kann auch als Gegenwartswert bezeichnet werden. Dieser Begriff stammt aus der Finanzmathematik und kennzeichnet den Anfangswert von einer zukünftigen anfallenden Zahlungsreihe. Dieser Wert wird unter Umständen dann interessant, wenn eine vereinbarte Rendite erzielt werden muss. Mit einem Barwert lässt sich der Wert ermitteln, welcher zur Anfang einer Investition zu einem bestimmten Zinssatz notwendig wäre. In der Finanzmathematik wird dieser Wert auch mit K0 bezeichnet (Kapital zum Zeitpunkt 0).
Basel II ist die Gesamtheit der aktuellen Eigenkapitalvorschrifen, welche durch den Basler Ausschuss für Kredit- und Finanzinstitute vorgeschlagen wurden. Eine genaue Regelung der Maßnahmen findet sich in den EU - Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG. Seit dem 1. Januar 2007 wird Basel II bei den Mitgliedsstaaten der EU für die jeweiligen Institute angewendet. So sollen diese Maßnahmen vor allem für Stabilität und bessere Transparenz der finanziellen Situation sorgen.
Bei einer Baubetreuung kann die Leasinggesellschaften die gesamte Betreuung für ein Objekt übernehmen. In solchen Fällen ist dann die Rede von einem Full - Service - Leasing. Der Leasingnehmer muss sich hierbei um nahezu gar nichts mehr kümmern und kann das Objekt einfach nutzen. So kann der Leasinggeber bei einer Baubetreuung den gesamten Bau und Wartung einer Immobilie für den Leasingnehmer gegen eine Servicegebühr übernehmen.
Das Belegenheitsfinanzamt ist für den langwirtschaftlichen und den fortwirtschaftlichen Betrieb relevant. Sollte eine Unklarheit in der Bilanzierung des Leasingobjektes vorliegen, ob Leasinggeber oder Leasingnehmer zu bilanzieren hat, so muss das Belegenheitsfinanzamt die Angelegenheit prüfen und eine Entscheidung fällen. Die Begrifflichkeit ist verwandt zur Liegenschaft oder dem Bodenbebauungsbegriff.
Eine Bestätigung ist eine rechtskräftige Zustimmung zu einer Anfrage. So sendet eine Leasinggesellschaft eine Bestätigung an den Leasingnehmer für den Fall des zustandekommenden Leasinggeschäftes. Dabei muss sich eine Bestätigung aber nicht auf rechtskräftige Geschäfte beziehen. So ist auch eine Bestätigung über den Erhalt einer E-Mail möglich, welche der anderen Partei lediglich eine Bestätigung über den Erhalt der E-Mail übermitteln soll.
Hat der Leasingnehmer einen Leasingantrag gestellt und der Leasinggeber stimmt den Antrag zu, so ist der Leasinggeber gegenüber dem Leasinggeber dazu verpflichtet das Objekt fristgerecht auszuliefern. Ab der Bestellung des Objektes bei dem Lieferanten bis zur Auslieferung besteht ein Bestelleintritt. Bei Auslieferung des Gutes und Abnahme durch den Leasingnehmer übergeht nach Bezahlung des Gutes das Eigentum an den Leasinggeber.
Eine Bestellung bildet ein rechtskräftiges Kaufverhältnis ab. Dabei stimmen beide oder mehrere Vertragsparteien einem Kaufvertrag mit allen anhänglichen Geschäftsbedingungen zu. Im Falle einer Leasingbestellung kann entweder der Leasingnehmer ein Objekt bei dem Leasinggeber bestellen oder der Leasinggeber kann das Objekt bei einem Lieferanten bestellen. Zum Zeitpunkt der abgeschlossenen Bestellung gilt ein rechtsgültiges Kaufverhältnis.
Bei Leasingverträgen, welche vorzeitig kündbar sind, kann der Leasinggeber Mehrerlösbeteiligungen mit dem Leasingnehmer vereinbaren. Als Mehrerlös gilt der Teil vom Verkaufspreis, welcher die Differenz zwischen Restwert und Verkaufspreis abbildet. Sollte eine Markt zukünftig zusammenbrechen und der Restwert wäre nicht mehr zu realisieren wäre unter Umständen diese Variante für beide Vertragsparteien eine lukrative Alternative für eine Gewinnmaximierung (Beteiligung bei Mehrerlösen).
Betriebseinnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldwert dem Unternehmen zugeführt werden. Anders lassen sich die Betriebseinnahmen mit den Betriebsausgaben abgrenzen. So sind alles Betriebsausgaben, welche nicht dem Unternehmen als Geld oder geldwerte Mittel zugeführt werden. Ausgaben können somit Personalkosten oder Fahrkosten sein. Betriebseinnahmen können hierbei die Einnahme einer Leasingrate oder Einnahmen aus Wertpapierverkäufen darstellen.
Unter der Betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wird die Nutzung eines Gutes in einem Unternehmen verstanden. Wie lange ein Gut im Unternehmen genutzt und abgeschrieben werden darf wird durch das Bundesministerium für Finanzen in den sogenannten AfA - Tabellen geregelt. Dabei können auch abweichende Nutzungszeiten festgelegt werden, wenn die betrieblichen Umstände nicht den gewöhnlichen Umständen entsprechen.
Zu einer Betriebsvorrichtung gehören jene Teile zu einem Betrieb, welche unmittelbare Bestandteile des Betriebes sind. So können dies Teile verleast oder geleast werden. Unter anderem zählen zu diesen Teilen Güter wie Rampen oder Alarmanlagen dazu. Diese können durch eine Sale-and-lease-back Aktion in liquide Mittel umgewandelt werden und für eine bessere Bonität des Leasingnehmers sorgen.
Wird mit einem Leasingnehmer ein Vertrag abgeschlossen, so muss der Leasinggeber das Gut für den Leasingnehmer erwerben. Dabei muss die Leasinggesellschaft das Gut bei einem Lieferanten bestellen. Erst nach einer korrekten Auslieferung der Ware bezahlt der Leasinggeber die Forderung gegenüber dem Lieferanten und erwirbt somit das Eigentumsrecht am Gut, welches im Anschluss an den Leasingnehmer verleast wird (Bezahlung des Lieferanten).
Werden Leasingverträge mit hohen Investitionssummen abgeschlossen, so ist die Rede von Big - Ticketleasing. Dabei geht es meist um Summen jenseits der Millionenbeträge. Denkbar wären solche Verträge bei größeren Immobilien oder ganzen Fuhrparks für ein Großunternehmen mit mehreren Tausenden von Fahrzeugen.
Eine Bilanz ist eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals in einem Wirtschaftsjahr. Dabei müssen bestimmte Unternehmen gesetzlich bilanzieren und machen Unternehmen können dies auf freiwilliger Basis tätigen. So sind alle Kapitalgesellschaften zu einer Bilanzierung verpflichtet. Dabei müssen sie am Ende eines Geschäftsjahres eine Bilanz und einen Jahresabschluss erstellen, welcher die aktuelle wirtschaftliche Lage der Unternehmung wiederspiegeln soll.
In der Regel werden Leasingobjekte bei dem Leasinggeber aktiviert. Somit entstehen bei dem Leasingnehmer weder Verbindlichkeiten noch Zuflüsse im Anlagekapital. Leasingraten werden einfach als Aufwand verbucht und tauchen lediglich in der GuV auf. Von dort aus wird das Konto im Eigenkapital abgeschlossen und die Leasingkosten sind somit nicht direkt in der Bilanz vertreten. Leasingkosten belasten zwar das Eigenkapital in Form von Aufwänden, haben aber keinen direkten Einfluss auf Bilanzposten (Bilanzneutralität).
Die Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit einer natürlichen oder juristischen Person. Aber nicht nur Personen werden nach Bonität geprüft, sondern auch Staaten, Länger und Kommunen. Dabei ist der Leasinggeber daran interessiert die Kreditwürdigkeit des Leasingnehmers zu erfahren. In der Regel erfolgt eine Schufa Abfrage, welche dem Leasinggeber erste Anhaltspunkte über die Kreditwürdigkeit des Leasingnehmers zur Verfügung stellt. Neben der Schufa können auch weitere Auskünfte von Unternehmen wie der Creditreform eingeholt werden. Neben diesen institutionellen Auskünften holen sich die Leasinggesellschaften auch Eigenauskünfte der Leasingnehmer ein, um ein möglichst konkretes Wirtschaftsbild des Leasingnehmers darzustellen.
Bei einer Bonitätsprüfung wird ein Leasinggnehmer auf seine Kreditwürdigkeit hin überprüft. So werden Anfragen bei Unternehmen wie de Schufa oder der Creditreform angefordert um ältere wirtschaftliche Aktivitäten des Leasingnehmers zu überprüfen. Liegen bereits in der Vergangenheit negative Einträge vor, so könnten sich auch zukünftige Kreditausfälle einstellen. In solchen Fällen wollen die wenigsten Gesellschaften einen Vertrag eingehen, weil das Ausfallsrisiko unter Umständen zu hoch wäre. Leasingnehmer können aber mit höheren Sicherheiten Ihre Kreditwürdigkeit gegenüber dem Leasinggeber steigern.
Bei einem Bonitätsrisiko ist die Rede von einem gewissen Anteil an Unsicherheit bei der Rückzahlung der fälligen Raten. So ist es durch Auskunftsunternehmen möglich ältere wirtschaftliche Aktivitäten des Leasingnehmers anzufordern und einzusehen. Wenn ein Leasingnehmer bereits in der Vergangenheit mehrmals zahlungsunfähig war, so steigt das Risiko erneuter Ausfälle. In solchen Fällen lehnen die meisten Gesellschaften einen Vertrag ab, weil die Kreditwürdigkeit des Leasingnehmers nicht ausreicht.
Ein Bonus als Erfolgsbeteiligungkann an den Leasinggnehmer erfolgen, wenn dieser beispielsweise am Mehrerl;s beteiligt wird. Dieser Mehrerlös kann durch den Mehrwert bei der Veräußerung des Leasinggegenstandes am Ende der Laufzeit vergeben werden. In der Regel gelten aber gewisse Voraussetzungen hierfür. Wie zum Beispiel im Falle eines Festlaufzeitvertrags, das Erreichen des Laufzeitendes. Im Falle eines kündbaren Vertrages muss der besagte Erlös höher sein als die zu leistendende Abschlagszahlung. Ferner sind hierbei jedoch eventuelle, weitere interene Kriterien zu beachten – beispielsweiese ein neuer und gleichwertiger Leasingvertrag.
Ensteht am Ende des Leasingvertrags (oder bei einem Laufzeitvertrag unter Berücksichtigung der Abschlagzahlung) ein Mehrerlös so kann der Leasingnehmer einen Anspruch darauf haben. Dieser hängt jedoch vom Einzelfall ab. Es bedarf hier der Definition des jeweiligen Leasingvertrags. Sollte diese Beteiligung am Mehrerlös vereinbart sein und der Erlös tatsächlich übder dem kalkulierten Verkehrswert oder eben deutlich über der Abschlagzahlung, so kann diese verrechnet oder ausbezahlt werden (Bonus bei Mehrerlösbeteiligung).
Das Brokerage ist eigentlich eine Begrifflichkeit aus dem Aktien- und Wertpapierhandel. Hierbei handelt es sich für gewöhnlich um einen Vermittler, also Broker, von Wertpapieren – dieser agiert auf Basis einer Provision; der sogenannten Courtage. Im Leasing trifft man vermehrt auf das Brokerage – hier handelt es sich um Spezialisten für zumeist Mutliportfolioangebote, das heisst, Leasing im meist branchenübergreifenden Sinne gegen Honorar anzubieten.
Buchgewinne stellen das Gegenteil der Buchverluste dar – es handelt sich hierbei um die allmählich einstellenden Gewinne des Leasinggebers nachdem der Leasingvertrag (bei gleichbleibender Rate) immer weiter fortschreitet. Diese werden Buchgewinne genannt, da hierbei der Wert des Leasingobjekts im Verhältnis zu den Leasingerträgen verbucht wird. Und in einem sukzessiven Verlauf entstehen somit Buchgewinne.
Buchverluste können seitens des Leasinggebers auftreten. die geschieht für gewöhnlich, wenn die Leasingraten des Leasingnehmers konstant sind. Diese Verluste entstehen, da am Anfang des Vertrags die Leasingaufwendungen seitens des Leasinggebers besonders hoch sind und noch nicht die Investitionen amortisieren. Im Verlaufe der Vertrags gleicht sich dies jedoch aus und es entstehen sogar Buchgewinne.
Der Buchwert dient als Ansatz zur Bewertung von Wortschaftsgütern und Unternehmen. Handelsrechtlich betrachtet entspricht dieser den Anschaffungskosten von Eirtschaftsgütern. Dieser wird abzüglich der Abschreibungen nach der sogenannten AfA-Tabellen (Abschreibungen für Abnutzung) buchalterisch angesetzt. Im Englischen wird dieser book value genannt.
Wenn es um die unternehmerische aber auch privatwirtschaftliche Anschaffungsentscheidung geht, so können auch Budgetgründe verantwortlich für das Leasing als Wahl zur Investition sein. Da das Leasing Vorteile, wie die Wahrung einer besseren Liquidität als beim Kreditkauf, in sich vereint, erscheint es als die nachhaltigere Entscheidung.
Die Bürgschaft ist in der rechtswissenschaftlichen Einordnung eine einsietig verpflichtende Erklärung des Bürgen für Schulden gegenüber Dritten. Dabei stellt der Bürge vertraglich fest, im Falle des Zahlungsausfalls gegenüber des Gläubigers, für den Schuldner und dessen Verpflichtungen einzustehen. Die deutsche zivilrechtliche Regelung hierfür ist im BGB festgeschrieben.
Im Falle des Leasings kann es zu Bürgschaften je nach Vertragsart kommen. Diese dienen der Sicherung für den Gläubiger – in dem Falle der Leasinggeber oder Leasinggesellschaft. Hierbei erklärt sich ein Bürge bei Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners (Leasingnehmer) dazu bereit für die Verbindlichkeiten aufzukommen beziehunsweise einzuspringen. In der Regel endet die Bürgschaft nach Nutzung des LEasingobjekts.
Im Verfahren des Buy and Lease verhält sich ein folgendes Vertragsverhältnis: Der Leasinggeber und Leasingnehmer einigen sich auf einen Kauf des Leasingobjekts beispielsweise eine Immobilie. diese wird dann vom Leasinggeber erworben und der Leasingnehmer least diese dann im Anschluss.