Anfangsbuchstabe A

Eine Abbuchung ist eine Kontobelastung, welche durch eine Lastschrift getätigt wird. Eine Leasingrate wird samt allen Nebenkosten meistens mit einer Abbuchung durchgeführt. Damit die Leasinggesellschaft ein Lastschriftverfahren durchführen darf muss der Leasingnehmer vorab eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese ist bis auf Widerruf gültig und darf nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden.

Die Abgabenordnung regelt die grundlegenden Regelungen im Besteuerungsverfahren. Im Leasing regelt § 39 AO die bilanzielle Zurechnung des Wirtschaftsgutes. So ist es entscheidend welche Leasingart durchgeführt wird, weil hiernach auch das Steuerrecht Geltung findet (Leasingnehmer bilanziert oder Leasinggeber bilanziert). Nur wer wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes ist darf dieses auch bilanzieren. In der Regel bilanziert der Leasinggeber, weil der Leasingnehmer das Leasingobjekt nach der Leasinglaufzeit wieder zurückführt.

In einer einer Abgrenzung, im kaufmännischen auch Rechnungsabgrenzung genannt, werden Gewinne und Verluste der jeweiligen Periode zugeordnet. So lassen sich Gewinne und Verluste konkreten Perioden zuordnen und verfälschen nicht die aktuelle Periode. Bei den Abgrenzungen erfolgt die Unterscheidung zwischen der Aktiven Rechnungsabgrenzung und der Passiven Rechnungsabgrenzung. Bei der Aktiven Rechnungsabgrenzung erfolgt ein Aufwand im neuen Jahr, wofür im alten Jahr bereits eine Ausgabe getätigt wurde. Bei der Passiven Rechnungsabgrenzung werden Erträge des neuen Jahres abgegrenzt, welche bereits im Vorjahr zu Einnahmen führten. So lässt sich die aktuelle Wirtschaftlage ohne periodenfremdem Erträgen / Aufwänden darstellen.

Das Abhandenkommen wird im § 935 BGB als kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommen Sachen definiert. Demnach erwirbt der Dieb weder Besitzt noch Eigentum am gestohlenen Objekt. Im Falle eines Diebstahls von einem Leasingobjekt treten die vorher vereinbarten Bedingungen in Kraft. So wird in den meisten Fällen die Selbstbeteiligung in voller Höhe fällig und der Leasinggeber gewährt ein gleiches Leasingobjekt.

Nach der Leasinganfrage seitens des Leasingnehmers prüft der Leasinggeber die notwendigen Daten des Leasingnehmers. Der Leasinggeber hat keine Verpflichtungen einem Leasinggeschäftes zu zustimmen und kann somit ein Geschäft vor Abschluss jederzeit ablehnen. Sollten die Daten des Leasingnehmers negativ ausfallen, sehr häufig durch mangelnde Bonität, kann der Leasinggeber das Geschäft ablehnen und somit erhält der Leasingnehmer eine Ablehnung. Allgemein lässt sich die Ablehnung durch das Nichtzustandekommen des Leasinggeschäftes festhalten, welches durch den Leasinggeber abgelehnt wurde.

Mit einer Abnahmebestätigung bestätigt der Leasingnehmer den Erhalt des Leasingobjektes. Dabei muss das Leasingobjekt im vereinbarten und betriebsbereiten Zustand gegenüber dem Leasingnehmer überreicht werden. Im Falle von EDV Objekten muss beispielsweise alles vollfunktionsfähig sein. Bei einem Autoleasing muss das Fahrzeug die gewünschten Ausstattungen beinhalten und fahrbereit sein. Erst nach der Abnahmebestätigung übermittelt die Leasinggesellschaft den vereinbarten Kaufpreis an den Eigentümer und erhält somit gegen Zahlung das Eigentum am Objekt, welches dann an den Leasingnehmer verleast wird.

Eine Abnahmeerklärung wird durch den Leasingnehmer bei übergabe des Leasingobjektes erteilt. Nach Prüfung auf Vollständigkeit und Betriebsbereitschaft des bestellten Leasingobjektes stimmt der Leasingnehmer der übernahme zu. Mit dieser Bestätigung zahlt die Leasinggesellschaft an den Eigentümer des Objektes die fällige Summe und erwirbt somit selber das Eigentum am Gut. Nach der Eigentumsübergabe erfolgt das Verleasen des Objektes an den Leasingnehmer.

Abschlußgebühren können im Falle eines vermittelten Leasingvertrages für den Leasingnehmer entstehen. So können dies z.B. Provisionen für den Vermittler sein, welche direkt das Konto des Leasingnehmers negativ belasten. Diese Kosten sind vorher dem Leasingnehmer gegenüber mitzuteilen, weil sie sonst nicht zulässig sind. Anschließende Kostenaufwände, welche nicht bekannt waren, sind gegenüber dem Leasingnehmer nicht zumutbar.

Will der Leasingnehmer den Leasingvertrag vorzeitig kündigen, so ist vorher eine vereinbarte Abschlußzahlung seitens des Leasingnehmers fällig. Die Höhe der Zahlung ist bereits bei Abschluss des Vertrages bekannt und somit rechtsgültig. Mit der Abschlußzahlung soll dem Leasinggeber die Amortisation des Leasingobjektes gewährleistet werden. Nach der Zahlung der Abschlußzahlung geht das Objekt an den Leasinggeber zurück und dieser kann es im Anschluss weiter veräußern.

Da Objekte, hierbei Leasingobjekte, einer Abnutzung unterliegen, müssen diese entsprechend in den Büchern abgeschrieben werden. Welches Gut welche Abschreibungszeit besitzt wird hierbei in den amtlichen Absetzung für Abnutzung - Tabellen geregelt. Mit dieser Maßnahme soll möglichst der aktuelle Wert der Güter korrekt in den Büchern dargestellt werden. überbewertungen der aktuellen Lage sollen damit unterbunden werden. Gleichzeitig soll aber auch eine zu hohe Abschreibung unterbunden werden, weil diese steuermindernd wären und somit nicht der Realitätentsprechend wären. Wäre dies möglich, so ließe sich ein Gut im ersten Jahr voll abschreiben und für viele weiter Jahre nutzen. Da das Objekt aber nicht über die Zeit an Wert verliert, müssen Unternehmen die AfA - Tabellen befolgen.

In den Absetzung für Abnutzung - Tabellen wird von amtlicher Stelle die Abschreibung für Güter geregelt. So wird unter anderem Festgelegt über welchen Zeitraum beispielsweise ein Neufahrzeug abgeschrieben werden muss. Dies soll eine beliebige und realitätswertfremde Abschreibung durch die Unternehmen unterbinden. Damit soll der wertmäßige Verlust am Gut wieder ausgeglichen werden. Unternehmen haben somit gute Kalkulationsmöglichkeiten für Neuinvestitionen.

Mit einer Abtretung kann der Gläubiger nach § 398 BGB von einer Forderung abtreten. Somit kann der alte Gläubiger eine Forderung durch einen Vertrag an einen neuen Gläubiger abtreten. So wäre es unter Umständen denkbar, dass eine Leasinggesellschaft einen Leasingvertrag an eine andere Leasinggesellschaft abtritt. Der Leasingnehmer wäre dann nach dieser Vertragsübergabe bei dem neuen Gläubiger in den Büchern.

Das Abzahlungsgesetz stammte vom 16. Mai 1894 und wurde durch das Verbraucherkreditgesetzt 17. Dezember 1990 aufgehoben. Das Gesetzt regelt Kaufverträge für bewegliche Sachen, welche der Käufer bereits vor der gesamten Abzahlung des Gutes erhält. Das Gesetzt ist in § 499 BGB geregelt. Eine genaue Regelung für Finanzierungsleasingverträge finden sich im § 500 BGB.

Der Begriff der Abzinsung stammt aus der Finanzmathematik. Damit lässt sich der Barwert aus einem Endbetrag ermitteln. So lässt sich für einen bestimmten Endbetrag der Anfangsbetrag ermitteln, welcher mit einer bestimmten Verzinsung angelegt werden muss, damit der Endbetrag zustande kommt. Dieses Prinzip lässt sich unter anderem für die Altersvorsorge anwenden. Somit lässt sich ein monatlicher Betrag ermitteln, welcher eingezahlt werden muss, damit nach einer festen Laufzeit eine Summe x zur Verfügung steht.

Die AfA - Dauer regelt die festgelegte abschreibungsfähige Nutzungsdauer. Je nach Objekt unterscheiden sich die Abschreibungszeiten. Welche Dauer für welches Objekt gilt es den AfA - Tabellen zu entnehmen. So ist beispielsweise gemäß der aktuellen AfA - Tabelle (Stand 10.09.2009) ein Personenkraftwagen oder Kombiwagen über eine Zeit von 6 Jahren abzuschreiben.

Den AfA - Satz können Unternehmen über die Nutzungszeit selber bestimmen. Dabei können sie zwischen dem linearen oder dem degressiven AfA - Satz wählen. Dabei wird bei dem linearen Satz der Wert linear, also jährlich gleichbleibend abgeschrieben. Bei dem degressiven Satz können Unternehmen max. 30% des Wertes p.a. jedoch höchstes bis zum Dreifachen des linearen Satzes ansetzen. Ein Wechsel ist unter Umständen von der degressiven in die lineare Abschreibung sinnvoll. Ein Wechsel von linear in degressiv ist nicht möglich. Der Wechsel lohnt sich aber nur dann, wenn die Ersparnis überwiegt.

Die AfA - Zeit ist die Dauer der Abschreibung für eine bestimmtes Gut. Dabei erteilt die amtliche Stelle vorgeschriebene Abschreibungszeiten, welche für alle gültig sind. Ausnahmen sind hierbei aber zulässig, solange diese fundiert begründet werden. So ist beispielsweise die Abnutzung einer Maschine unter extremen Bedingungen deutlich höher als eine identische Maschine in einer sterilen Lagerhalle. Da sich die erste Maschine deutlich schneller abnutzt muss dem auch in den Büchern Rechnung getragen werden. Andernfalls würde der Buchwert nicht dem Realwert der Maschine entsprechen.

Aktivierung bezeichnet eine Bilanzierung von einem Posten auf der Aktivseite der Bilanz. Wird ein Posten aktiviert so erfolgt nur bei abnutzbaren Gütern eine Gewinnminderung. Diese wirkt sich in Form einer Abschreibung aus, welche einen Einfluss auf den Gewinn hat. So müssen unter anderem Leasinggesellschaften ihre Fahrzeuge aktivieren um den korrekten Wert der wirtschaftlichen Güter zu bilanzieren. Obliegt das Eigentum an einem Leasingobjekt bei dem Leasingnehmer, so ist dieser zu einer Aktivierung verpflichtet.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden eine Vielzahl von Einzelverträgen für bestimmte Sachverhalte ab. Diese sind als AGB klar gekennzeichnet gegenüber der Vertragspartei auszuhändigen. Erst mit der Zustimmung der Vertragspartei haben die AGB Gültigkeit für den Kaufvertrag. Eine einseitige Zustimmung oder nachträgliche änderungen sind nicht zulässig. änderungen können zwar an den AGB vorgenommen werden, diese müssen aber unverzüglich der Vertragspartei mitgeteilt werden. Außerdem müssen die änderungen den Anforderungen des § 305 Abs. 2 BGB genügen.

Amortisation bedeutet die Deckung der Anschaffungskosten durch spätere Erträge. So kann sich eine Anlage amortisieren, wenn die Investitionskosten durch die Erträge durch Produktverkäufe wieder gedeckt werden. Für das Leasing gilt diese Rechnung ebenfalls. Der Anschaffungspreis für das Leasingobjekt muss über die Laufzeit gedeckt werden. Dies erfolgt über die monatlichen Leasingraten und den errechneten Restwert. In Summe sollte dies mindestens den Anschaffungspreis darstellen.

In der Regel trägt der Leasingnehmer das Amortisationsrisiko. Dabei hat er mit seiner Unterschrift der monatlichen Leasingrate und dem vereinbarten Restwert des Leasingobjektes zugestimmt. Durch Liquiditätsprobleme kann das Risiko aber auch auf den Leasinggeber übergehen. So kann es unter Umständen vorkommen, dass weder Leasingraten gezahlt werden noch der Restwert gemäß dem Vertrag übereinstimmt. Im Falle mehrere Ausfälle geht das Risiko sogar zur vollen Last auf den Leasinggeber über, weil dieser schließlich auch laufende Kosten hat und diese gedenkt werden müssen.

Läuft ein Leasingvertrag aus, so hat die Leasinggesellschaft das Recht das Objekt gegenüber dem Leasingnehmer zum Kauf anzubieten (Andienungsrecht). Dabei wird das Objekt meist zu einem Preis in Höhe des vereinbarten Restwertes angeboten. Lohnenswert könnte dieses Angebot für Leasingobjekte sein, welche nach Ablauf der Zeit über dem vereinbarten Restwert liegen. So ließen sich solche Fahrzeuge unter Umständen auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu einem höheren Preis verkaufen als die Höhe des Restwertes.

Die Anerkennungsgebührt stellt den Restwert dar, welcher das Leasingobjekt nicht amortisiert. So kann bei einem Verkauf des Objektes ein niedrigerer Wert eingenommen werden als der tatsächliche Buchwert. In diesem Fall gilt dann der Restwert zwischen Buchwert und Verkaufspreis als Anerkennungsgebühr. Gleiches würde auch bei einer Prolongation des Leasingvertrages gelten. Sollte hier der Buchwert nicht vollständig amortisiert werden, ist der Restwert als Anerkennungsgebühr zu führen.

Das Leasing wird heute über viele verschiede Vertriebswege angeboten (Angebotswege). So bieten viele Hersteller auch gleich mit Tochtergesellschaften Leasingangebote für Ihre Produkte an. So lässt sich ein Kraftfahrzeug meist auch gleich bei der gleichnamigen Leasinggesellschaft leasen. Neben diesen Vertriebswegen existieren die klassischen Ansprachen am Telefon und auf dem Postweg. Die Form des Onlinevertriebs bietet dem Leasinganbieter geringen Aufwand bei einer großen Response. Wo im klassischen Geschäft der Leasinganbieter die Kunden ansprechen muss, so ist es im Onlinegeschäft genau umgekehrt. Leasinginteressierte können sich ihr Wunschobjekt konfigurieren und als Leasinganfrage an die Gesellschaft übermitteln lassen.

Bei einem Ankaufrecht hat der Käufer die Möglichkeit das Gut unter bestimmten Voraussetzungen bei dem Verkäufer zu erwerben. So könnte es beispielsweise ein Leasingfahrzeug sein, welches bei einem bestimmten Restwert und Kilometerleistung an den Leasingnehmer veräußert werden kann. Die Bedingungen sind bereits bei Abschluss des Leasingvertrages beiden Seiten bekannt. Dabei hat der Leasingnehmer kein Vorverkaufsrecht nach Abschluss der Leasingvertrages. Der Leasinggeber ist bei einem Ankaufsrecht nicht zu einem Verkauf verpflichtet, wenn die Bedingungen nicht zutreffen.

Das Anlagenleasing ist eine Sonderform des Leasings, welches sich speziell auf Anlagen bezieht. Dabei werden Besonderheiten von Anlagen in die Berechnung mit einbezogen und gegenüber dem Leasingnehmer geltend gemacht. So ist es oft die Regel, dass nach Ablauf der Zeit die Anlage vom Leasingnehmer übernommen wird. Unter Umständen müssen Leasingnehmer die Anlagen bilanzieren wenn ein wirtschaftliches Eigentum am Gut bereits am Anfang erworben wird. Dies ist bei einer Vollamortisation der Fall oder wenn bereits bei Vertragsabschluss die übergabe der Anlage geregelt ist.

Entscheidet sich eine Leasinggesellschaft nach Prüfung der Daten des Leasingnehmers für das Leasinggeschäft, so entsteht eine Annahme des Leasingantrags. Somit entsteht ein rechtskräftiges Geschäft zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer. Der Leasinggeber hat nun die Pflicht das Leasingobjekt in der gewünschten Form und Ausstattung dem Leasingnehmer zu verleasen. Der Leasingnehmer verpflichtet sich seine Raten immer fristgerecht zu zahlen und das Leasingobjekt im Sinne des Leasinggebers zu behandeln. Der letzte Punkt ist dabei sehr wichtig, weil der Leasinggeber das Eigentum am Gut besitzt.

Der Begriff der Annuität stammt aus der Welt der Finanzmathematik. Eine Annuität ist eine gleichbleibende monatliche, quartalsweise oder jährliche Rate. Dabei setzt sich die Summe der Rate aus der Tilgung und den Zinsen zusammen. Häufig wird diese Form bei Immobilienfinanzierungen verwendet. Mit sinkendem Restwert steigt bei der Annuität die Quote der Tilgung an und ermöglicht somit eine rasche Rückzahlung.

Die Anpassungsklausel tritt bei Marktveränderungen auf dem Kapitalmarkt in Kraft. Dabei kann die Leasingrate in der Zeit zwischen Bestellung und der übernahme durch den Leasingnehmer noch angepasst werden. Die Anpassung erfolgt dabei aber nur mit Abstimmung des Leasingnehmers und benötigt hierfür auch eine Willenserklärung des Leasingnehmers. Einseitige Anpassungen an den Leasingraten sich nicht zulässig.

In der Betriebswirtschaft werden die Anschaffungskosten in steuerliche und buchhalterische Aspekte unterschieden. Die genaue Definition der Anschaffungskosten im deutschen Handelsrecht ist im § 255 Abs. 1 HGB niedergeschrieben. Für ein Autoleasing wären beispielsweise der Warenwert und die überführungskosten zu den Anschaffungskosten zuzurechnen. Somit bilden die Anschaffungskosten nicht immer nur den reinen Warenwert, sondern auch Versandkosten, Zölle und weitere Aufwendungen ab.

Unter anderem zählt das Microsoft Office Paket zu den gängigsten Anwendern Softwares. Dabei hilft die Anwender Software dem Benutzer den Umgang mit standardisierten Verfahren in dem Leasinggeschäft. Von komplexen CRM System bis zum einfachen Office Paket unterstützen solche Systeme den Anwender im Tagesgeschäft. So eignet sich Excel sehr gut zur Kalkulation von einem Leasingvertrag oder Outlook für das Versenden und Empfangen von E-Mails und zur Verwaltung von Kontakten.

Eine Anzahlung wird bei einem Leasingvortrag auf den Kaufpreis des Leasingobjektes geleistet. Je höher eine Anzahlung ausfällt, umso niedriger wird der Restwert des Objektes, welcher durch das Leasing finanziert wird. Je höher eine Anzahlung ist, umso niedriger fällt die Leasingrate aus, weil sich diese auf den verbliebenen Restwert bezieht. Hierbei können Leasingnehmer ihre Leasingrate aktiv beeinflussen, indem sie am Anfang eine hohe oder niedrige Anzahlung leisten.

Bei Asset Backed Securities werden Forderungen gegenüber dem Schuldner in handelbare Wertpapiere umgewandelt, welche anschließend gehandelt werden können. In der Regel werden Aktivposten in Fonds umgewandelt und von einer Zweckgesellschaft am Markt gehandelt. So können unter Umständen Investoren die Forderungen in Form eines Fonds einkaufen bzw. verkaufen.

Im Leasinggeschäft darf der Leasinggeber dem Leasingnehmer Auflagen erteilen. So darf beispielsweise eine Maschine nur zu bestimmten Zwecken genutzt werden oder muss in fixen Intervallen gewartet werten. Ferner lassen sich auch bei einem Kilometerleasingvertrag Auflagen erkennen. So ist der Leasingnehmer bei solch einem Leasingvertrag dazu verpflichtet nur die vereinbarten Kilometer zu verfahren. Verbraucht der Leasingnehmer mehr Kilometer, so müssen diese mit einem entsprechenden Satz abgegolten werden.

In der Regel ist in der Grundleasingzeit eine Auflösung des Leasingvertrages ausgeschlossen. Allerdings kann es zu einem Totalschaden oder einen Totalverlust kommen. In solchen Fällen ist eine Auflösung unter Umständen möglich. Hierbei ist eine sorgfältige Prüfung der Vertragsunterlagen nötig. Eventuell finden sich in diesen Regelungen zum Verfahren in den oben genannten Fällen. So kann der Leasinggeber eine neue Maschine stellen mit einem Fortbestand des aktuellen Vertrages.

Eine Auftragsbestätigung ist eine Annahme des Auftrags seitens des Antragstellers. Im Leasinggeschäft würde also der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Auftragsbestätigung über die Annahme des Auftrags zusenden. Mit dieser Bestätigung erfolgt ein rechtsgültiges Geschäftsverhältnis, welches alle Pflichten für beide Vertragsparteien nach sich zieht. Eine Definition von einer Auftragsbestätigung findet sich in der DIN 69905. Unter Kaufleuten gilt zwar auch das Schweigen als Auftragsbestätigung, muss aber immer auf den speziellen Fall hin geprüft werden, ob der jeweilige Auftrag handelsüblich auch mit einem Schweigen bestätigt werden kann.

Bei einer Ausgleichszahlung muss der Leasingnehmer die entsprechende vertraglich geregelte Differenz an den Leasinggeber auszahlen. So tritt dies bei einem Kilometerleasingvertrag im Falle einer deutlichen überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung in Kraft. Dann muss der Leasingnehmer einen vorher vereinbarten Preis pro Kilometer an den Leasinggeber als Ausgleichszahlung leisten. Hat das Leasingfahrzeug nach Ablauf der Leasinglaufzeit nicht den vorher vereinbarten Restwert, liegt das Objekt somit unter dem Restwert, so ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz an den Leasinggeber zu zahlen.

Möchte ein Leasingnehmer ein Objekt leasen, so ist er gegenüber der Leasinggesellschaft dazu verpflichtet Auskünfte über seine aktuelle wirtschaftliche Lage zu erteilen (Auskunftspflichten). Diese müssen wahrheitsgerecht und aktuell sein. Unternehmen müssen so unter Umständen Bankauskünfte oder Jahresabschlüsse offenlegen. Privatpersonen müssen ebenfalls unter Umständen ihre Bankauskünfte offenlegen. In den meisten Fällen erfolgt eine Schufa Prüfung durch die Leasinggesellschaft, welcher vorher seitens dem Leasingnehmer zugestimmt werden muss. Eine Prüfung darf nur mit Zustimmung oder aus gerechtfertigtem Grund durchgeführt werden.

Kurz vor Ablauf der Leasingvertragslaufzeit (Auslaufende Leasingverträge) setzt sich die Leasinggesellschaft mit dem Leasingnehmer in Verbindung um möglichst weitere Geschäftsabschlüsse zu erzielen. Dabei kann entweder das aktuelle Leasingobjekt mit einem Anschlussleasing verlängert werden, oder der Leasingnehmer hat Interesse an einem neuen Leasingobjekt. Leasinggesellschaften versuchen in den meisten Fällen den bereits erworbenen Kunden auch weiterhin zu halten, weil eine Stammkundenverwaltung weit aus günstiger ist als eine Neukundenakquise.

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